„Ein löblich’ Tun wird allweil sich vermehren, sofern wir’s wacker preisen und verehren.“ So reimte schon der Nürnberger Schumacher und Meistersinger Hans Sachs im 16. Jahrhundert. Das sieht das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur genauso: Es lobt jährlich ein Preisgeld von mittlerweile insgesamt 15.000 € aus. Eine Fachjury entscheidet darüber, welches Leseförderprojekt gewinnt. Beteiligen können sich alle öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen in Hessen.
Gefragt sind dabei außergewöhnliche Projekte, die über die allgemeine Bibliotheksarbeit hinausgehen und vor allem Kinder und Jugendliche in besonderer Weise in Leseaktionen einbinden. Erfahren Sie die Details in der Ausschreibung.
Eine unabhängige, fachkundige Jury wird über die Wettbewerbsbeiträge entscheiden. Das Preisgeld soll für den Erwerb neuer Medien im Kinder- und Jugendbuchbereich der jeweiligen Bibliothek sowie für weitere Leseprojekte eingesetzt werden.